Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.

Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.

Die Grenze für den U-Wert (U) geförderter Bauteile beträgt U ≤ 0,20 Watt (W)/m2 Kelvin (K) (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/m2 K).

Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/mK betragen.

Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. «Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde als geschützt definiert.

Ab 10’000 Franken (Fr.) Förderbeitrag pro Antrag ist ein Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus) Bedingung (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE).