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Aargau

Der Kanton Aargau fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude, Gesamtmodernisierungen und Ersatzneubauten im Minergie-P Standard.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Sanierung ohne Etappierung Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
  • Sanierung ohne Etappierung Bonus für umfassende Sanierung
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P und GEAK A/A

Das müssen Sie beachten

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Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.

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Bei Massnahmen zur Wärmedämmung an der Gebäudehülle muss Ihre Liegenschaft vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein.

So gehen Sie vor

Weitere Informationen zu den Fördersätzen und Bedingungen finden Sie bei der Abteilung Energie des Kantons Aargau.

Mehr erfahren


Auf dem Gesuchsportal des Kantons Aargau können Sie das Antragsformular für ein Fördergesuch direkt ausfüllen.

Zum Gesuchsportal

Kontakt

  • Bearbeitungsstelle

    Gebäudehülle (M-01 und M-14)

    Mailaargau@dasgebaeudeprogramm.ch
    Tel062 835 45 35
  • energieberatungAARGAU

    Minergie (M-12 und M-16)

    Mailenergieberatung@ag.ch
    Tel062 835 45 40
  • Zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle

    Energieberatung und Information

    Mailenergieberatung@ag.ch
    Tel062 835 45 40

Erfolgreiche Beispiele

  • Ehemalige Seidenweberei wird zu Wohnraum Brugg, AG Mehr erfahren
  • Schulhaus Hasel Spreitenbach, AG Mehr erfahren
  • Sanierung und Dachaufstockung Einfamilienhaus in Jonen, AG Mehr erfahren
  • Fassadensanierung in Aarau AG Mehr erfahren
  • Einfamilienhaus in Würenlingen AG Mehr erfahren
  • Umnutzung altes Autoreparaturwerkstatt in Dättwil AG Mehr erfahren
  • Forty-Nine in Beinwil AG Mehr erfahren
  • Dätwyler Ofenbau AG AG Mehr erfahren
  • Landhaus Aarburg AG Mehr erfahren
  • Sanierungsbedürftiges Dach AG Mehr erfahren
  • Dachaufstockung mit Anbau AG Mehr erfahren
  • Sanierung Villa - ein Traum AG Mehr erfahren

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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