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Appenzell Ausserrhoden

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden fördert Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie beim Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem bestehenden Gebäude.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Sanierung ohne Etappierung Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
  • Sanierung ohne Etappierung Bonus für umfassende Sanierung
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P und GEAK A/A
  • Indirekte Massnahmen Massnahmen zur Qualitätssicherung

Das müssen Sie beachten

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Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen und die Förderzusicherung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

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Ihre Liegenschaft muss bei Wärmedämm-Massnahmen an der Gebäudehülle vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein.

So gehen Sie vor

Weitere Informationen zu den Fördersätzen und Bedingungen finden Sie im Amt für Umwelt.

Mehr erfahren


Anträge können nur elektronisch erfasst werden. Wechseln Sie dazu auf das Gesuchsportal des Kantons.

Zum Portal

Kontakt

  • Haben Sie Fragen zur Förderung?

    Bearbeitungsstelle Appenzell A. Rh.

    Mailinfo@energie-ar-ai.ch
    Tel071 353 09 49

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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