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Uri

Der Kanton Uri hat ein umfassendes Förderprogramm im Gebäudebereich. Die wesentlichen Ziele sind die Steigerung der Energieeffizienz und das Erhöhen des Anteils erneuerbarer Energie. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, um die CO2-Emissionen zu senken.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P und GEAK A/A
  • Indirekte Massnahmen Analyse und Beratung
  • Indirekte Massnahmen Massnahmen zur Qualitätssicherung

Das müssen Sie beachten

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Gesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

So gehen Sie vor

Informationen zu den Fördersätzen und den weiteren Bedingungen finden Sie auf der Website des Amt für Energie Uri.

Mehr erfahren


Auf unserem Gesuchsportal können Sie das Antragsformular für ein Fördergesuch direkt ausfüllen.

Danach können Sie direkt einen Antrag für ein Fördergesuch ausfüllen. Das ausgedruckte und unterschriebene Fördergesuch mit den notwendigen Beilagen schicken Sie an das Amt für Energie Uri, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf.

Nach einer Förderzusage verbleiben Ihnen drei Jahre, um die Massnahmen umzusetzen und das Abschlussformular beim Amt für Energie einzureichen. Dieses wird online auf dem Gesuchsportal erstellt.

Zum Gesuchsportal

Kontakt

  • Fragen zu kantonalen Förderungen

    Bearbeitungsstelle Uri

    Mailenergie@ur.ch
    Tel041 875 26 31

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sandrine.kloetzli@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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