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Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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Finanzierung und Steuern

Immer mehr Banken gewähren für energetische Sanierungen oder für besonders energieeffizientes Bauen Vorzugskonditionen. Diese allerdings nicht bedingungslos: Die Sanierungsmassnahmen müssen mehr als nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. So gewähren Banken beispielsweise Spezialhypotheken auf Minergie- und Minergie-P-Sanierungen, Photovoltaik- und Solaranlagen oder auf Wärmepumpen. 

Prinzipiell gilt: Werterhaltende Investitionen lassen sich von den Steuern abziehen, wertvermehrende Investitionen (z.B. der Bau eines Wintergartens oder der Ausbau eines Dachstockes) hingegen nicht. Was werterhaltend und was wertvermehrend ist, unterscheidet sich kantonal. Das neue Steuerharmonisierungsgesetzt (StHG) schafft ab 1. Januar 2020 mehr Klarheit, u.a. können ab dann Investitionskosten in die Energieeffizienz auch ohne Etappierung über drei aufeinanderfolgende Jahre verteilt als werterhaltende Investitionen von den Steuern abgezogen werden.